Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3717
BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92 (https://dejure.org/1998,3717)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1998 - 1 BvR 380/92 (https://dejure.org/1998,3717)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 1 BvR 380/92 (https://dejure.org/1998,3717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Versagung einer Entschädigung bei selbstveranlaßter Änderung eines Baulinienplans durch Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1
    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Bauantrages aufgrund von Baulinien-Festsetzungen und ergänzenden Festsetzungen der Staffelbauordnung der Stadt München

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 937 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer mit dieser Rüge bereits deshalb ausgeschlossen sind, weil es ihnen beziehungsweise ihren Rechtsvorgängern möglich und zumutbar gewesen wäre, die für sie nachteilige Situationsveränderung gegebenenfalls unter Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes abzuwenden (vgl. BVerfGE 58, 300 [324]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Funktion als den Bestand der geschützten Rechtspositionen sicherndes Abwehrrecht (vgl. BVerfGE 83, 201 [208]; 24, 367 [400]; stRspr) ist nicht berührt.
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Funktion als den Bestand der geschützten Rechtspositionen sicherndes Abwehrrecht (vgl. BVerfGE 83, 201 [208]; 24, 367 [400]; stRspr) ist nicht berührt.
  • BGH, 29.01.1992 - III ZR 41/91

    Schadensersatz wegen der Zurückstellung eines Baugesuchs - Entschädigung wegen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ..., der Frau O ..., der Frau M ... - Bevollmächtigte: 1. Rechtsanwalt Dr. Franz Brandner, Herzog- Rudolf-Straße 3/I, München, 2. Professor Dr. Christoph Degenhart, Stormstraße 3, Nürnberg - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1992 - III ZR 41/91 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 6. Dezember 1990 - 1 U 2848/89 -, c) das Urteil des Landgerichts München I vom 17. Februar 1989 - 9 O 1337/86 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs- gerichts durch den Vizepräsidenten Papier, die Richterin Haas und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. Juni 1998 einstimmig beschlossen:.
  • StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16

    Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines

    Der allgemeine Grundsatz des venire contra factum proprium, der bedeutet, sich bei der Rechtsausübung nicht zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen zu dürfen, gilt zwar auch im Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1998 - 1 BvR 380/92 -, NVwZ 1999, 61; Beschl. v. 29.8.1994 - 2 BvR 1890/91 u.a. -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
    Es kann dahinstehen, ob das Antragsrecht des Klägers in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO deshalb verwirkt wäre, weil der Bebauungsplan vom Kläger bzw. seinem Rechtsvorgänger ohne Einwendungen hingenommen worden ist, das Bebauungsplangebiet entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans mit gewerblichen Anlagen bebaut wurde und sich der Kläger nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit der Anrufung des Normenkontrollgerichts zu seinem früheren Verhalten oder dem eines Rechtsvorgängers in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzen würde (vgl. BVerwG v. 18.12.1989 NVwZ 1990, 554 ; v. 23.1.1992 NVwZ 1992, 974 ; v. 14.11.2000 Az. 4 BN 94/001; BVerfG v. 24.6.1998, NVwZ 1999, 61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht